Tja, die Nachricht, dass Radiohead ihr neues Album nach dem „Pay what you want“-Prinzip am 10.10. online zum digitalen Download anbieten werden und diese hier, dass eine Frau …
in den USA für die illegale Verbreitung von 24 Songs zu einer Strafe von 220.000 Dollar verklagt wurde, kreuzen sich in einer Zeit, in der offensichtlich noch niemand so genau weiß, wie er mit dem neuen, trägerlosen Verbreitungsformen von Musik (und Film) umgehen soll. Klar ist illegales Downloaden doof und die Haltung, im Netz immer alles umsonst kriegen zu können nicht gerade sympathisch. Die einen setzen auf Strafe und Abschreckung – komisch, dass das meist die sind, die nicht gerade am Hungertuch nagen. Die anderen nagen zwar auch nicht am Hungertuch, machen aber ein faires Angebot und setzen damit auf die Fairness ihres Publikums – fordern diese Fairness mit ihrem Angebot geradezu heraus. Und ich hoffe, es klappt. Dann zeigt sich mal wieder, dass eine integere, respektvolle und ‚persönliche‘ Haltung zwischen Künstler und Publikum auch auf großer Ebene funktionieren kann. Vorausgesetzt, man hat so etwas wie Persönlichkeit, Respekt und Haltung zu bieten. Dass aber genau das ein Mangel großer Plattenfirmen und ihrer ‚Produkte‘ sein könnte – darauf kommt man in den Chefetagen nicht. Mögen sie in all ihrem Müll klangvoll untergehen …